Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Parkplätzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Corox by Hans Friedl (AGBs)

1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Patienten und Corox. Sie finden in Ergänzung zum geschlossenen Behandlungsvertrag über die Erbringung von Heilmitteln Anwendung.  

    2. Behandlungserbringung, Kostentragung und Termine 

    2.1       Die Behandlungsleistungen von Corox by Hans Friedl erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. 

    2.2       Der Patient klärt vorab eigenständig eine gegebenenfalls nötige Kostenübernahme der Behandlungsleistungen von Corox by Hans Friedl mit etwaigen Dritten ab.

    2.3       Termine gelten als wahrgenommen und werden vereinbarungsgemäß abgerechnet, wenn sich der Patient bis 10 Minuten nach Behandlungsbeginn bei Corox by Hans Friedl im Büro oder bei dem Therapeuten zu seinem Termin angemeldet hat.

    2.4       Etwaige Verspätungen oder früheres Abbrechen des Termins durch den Patienten werden nicht an die reguläre Termindauer oder weitere Termine angehängt. Verspätet sich der Patient weniger als 10 Minuten, so verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend.

    3. Vergütung und Kosten

    Die Höhe der Vergütung und der Kosten ergeben sich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Preisliste. 

    4. Absage von Terminen, Ausfallshonorar, Abbruch der Behandlung bezogen auf eine Verordnung bei mehrfacher Terminversäumung 

    4.1       Kann der Patient einen oder mehrere mit Corox by Hans Friedl vereinbarte Termine nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, diese mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief), persönlich vor Ort oder telefonisch (auch durch Nachricht auf dem Anrufbeantworter) abzusagen. Bei schriftlicher Absage ist für die Rechtzeitigkeit der Absage der Zugang des Schreibens entscheidend. 

    4.2       Wird der Termin bei Corox by Hans Friedl nicht innerhalb der vorgenannten Frist abgesagt, so ist Corox by Hans Friedl berechtigt, für diesen Termin ein Ausfallhonorar zu berechnen. Auch Verspätungen von mehr als 10 Minuten gelten als ausgefallener Termin und berechtigen Corox by Hans Friedl dem Patienten ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Die Höhe dieses Ausfallhonorars ergibt sich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Preisliste. 

    4.3       Corox by Hans Friedl behält sich vor, vereinbarte Termine zu verschieben oder andere Änderungen vorzunehmen.

    4.4       Versäumt es der Patient, mehr als zwei Termine fristgerecht abzusagen werden, so ist Corox by Hans Friedlberechtigt, die restlichen Termine des Patienten abzusagen und die Behandlung zu beenden. Corox by Hans Friedl rechnet das Rezept hinsichtlich der erbrachten Leistungen und der ggfs. angefallenen Ausfallhonorare ab. 

    5. Keine Behandlung bei Erkrankung 

    Behandlungen von Patienten mit akuten, ansteckenden Erkrankungen, die eine Gefahr für den behandelnden Therapeuten und andere Patienten darstellen, sind ausgeschlossen. Der Patient darf vereinbarte Termin mit vorgenannten Erkrankungen nicht wahrnehmen und hat den Termin gegenüber Corox by Hans Friedl abzusagen, sobald er weiß, dass er einen vereinbarten Termin aufgrund einer vorgenannten Erkrankung nicht wahrnehmen kann. 

    6. Behandlungsdauer

    Die Behandlungsdauer richtet sich jeweils nach dem konkreten Heilmittel und den entsprechenden Rahmenrichtlinien des GKV-Spitzenver­bandes. In der Regel beträgt sie 30 Minuten inkl. Befund und Dokumentation.

    7. Anforderungen an Verordnungen 

    7.1 Von Corox by Hans Friedl werden nur Verordnungen akzeptiert, die den Heilmittelrichtlinien entsprechen. 

    7.2 Der Patient muss die Verordnung bei Corox by Hans Friedl vor dem ersten vereinbarten Termin vorlegen, das kann auch digital geschehen.

    7.3 Falsch ausgestellte oder fehlerhafte Verordnungen werden dem Patienten wieder mitgegeben, damit sie der Arzt ändern kann. Im Falle einer nötigen Änderung oder Korrektur der Verordnung ist der Patient selbständig für Nachbesserungen durch den verordnenden Arzt oder die verordnende Ärztin verantwortlich.

    7.4 Der Patient hat bis 14 Tage nach dem wahrgenommenen Termin Zeit, die Kostenübernahme der wahrgenommenen Leistungen zu klären. Geht innerhalb dieser vorgenannten Frist keine wirksame, mangelfreie Verordnung bei Corox by Hans Friedl ein, so ist Corox by Hans Friedl berechtigt, dem Patienten die erbrachten Leistungen in Rechnung. Die Höhe der Kosten ergeben sich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Preisliste. 

    7.5 Zusätzliche, nicht auf den Verordnungen enthaltende aber entgegengenommene Leistungen, stellt Corox dem Patienten in Rechnung. Die Höhe der Kosten ergeben sich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Preisliste. 

    8. Fälligkeit der Vergütung, Zahlungsverzug

    8.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Bankinstitut zu überweisen.

    8.2 Kommt der Patient mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, so ist Corox by Hans Friedl berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem gültigen Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt des Verzugs zu berechnen (§ 288 BGB), ohne dass es einer Mahnung bedarf.  Für eine Mahnung ist Corox berechtigt, eine Mahngebühr, deren Höhe sich aus der vereinbarten Preisliste ergibt, zu berechnen.

    9. Kündigung

    9.1 Soweit der Patient mit den Leistungen von Corox by Hans Friedl während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so hat er das Recht, den Vertrag hinsichtlich der weiteren Leistungen, die noch nicht erbracht sind, spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin schriftlich gegenüber Corox by Hans Friedl zu kündigen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung entscheidend. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam; bereits erbrachte Leistungen werden vertragsgemäß in Rechnung gestellt und sind vom Patienten vertragsgemäß zu vergüten. 

    9.2 Corox by Hans Friedl ist berechtigt den Vertrag hinsichtlich zukünftiger Leistungen zu kündigen, soweit der Patient entgegen den Vereinbarungen in den hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhält. Bereits erberachte Leistungen werden in Rechnung gestellt und sind entsprechend den Vereinbarungen im Behandlungsvertrag sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen. 

    10. Haftung von Corox by Hans Friedl

    Corox by Hans Friedl haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern oder den Verlust von Eigentum des Patienten, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Die Haftung in Bezug auf Schäden, die durch Fehlverhalten Fahrlässigkeit der Kunden/Patienten entstehen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. 

    11. Haftung der Patienten für Beschädigungen 

    Das Betreten der einzelnen Behandlungs-, Trainings-, Büro- und Laborräume des Corox Institutes durch den Patienten sowie das Nutzen der Ausstattung, Therapie-, Trainings-, Reha- und Laborgeräte des Corox ist nur mit Erlaubnis von Corox Mitarbeitern gestattet. Für etwaige Schäden am Corox Institut durch den Patienten haftet der Patient oder bei minderjährigen Patienten die Eltern bzw. der gesetzliche Vormund.

    13. Schlussbestimmungen 

    13.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

    13.2 Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich verwirklicht. Entsprechendes findet Anwendung, soweit der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten.

    Corox by Hans Friedl, Januar 2024


    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Parkplatzes, des Betriebsgeländes und der Geschäftsräume von Corox by Hans Friedl

    1.​ Die Parkplätze von Corox by Hans Friedl sind Privatgelände. Das Betreten, Befahren und Nutzen ist nur Gästen, Patienten und Mitarbeitern des Instituts für die Dauer des Aufenthaltes und während den Geschäftszeiten gestattet. Parken ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet. Die Zufahrt zum Parkplatz ist immer freizuhalten.

    2. ​Das Parken und Befahren ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 3,5t zulässig.  

    3. ​Die Nutzung der Behindertenparkplätze ist nur Gästen, Patienten und Mitarbeitern mit einem gültigen Sonderparkausweis gestattet. Dieser muss sichtbar im Bereich der Frontscheibe platziert werden. 

    4.​ Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Parkplatz beträgt 5 km/h. 

    5.​ Auf dem gesamten Parkplatz gilt die StVO.

    6.​ Der Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Rausch- oder Genussmitteln ist auf dem gesamten Parkplatz und dem Betriebsgelände untersagt.

    7.​ Das Mitführen wie auch der Genuss von Tabakwahren, E-Zigaretten, Alkohol, Cannabis, und anderen Genuss- oder Rauschmitteln aller Art ist auf dem gesamten Parkplatz und dem Betriebsgelände untersagt.

    8.​ Verschmutzungen aller Art oder Müll sind sofort und gegebenenfalls auf eigene Kosten zu entfernen.

    9.​ Verursachte Beschädigungen sind der Geschäftsleitung von Corox By Hans Friedl sofort zu melden, für Reparaturen kommt der Verursacher auf.

    10.​ Eltern haften für ihre Kinder.

    11.​ Die Haftung für Schäden die bei Betreten, Befahren oder Nutzung entstehen ist ausgeschlossen. Die Benutzung des Firmenparkplatzes oder des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. 

    12.​ Bei Verstößen gegen vorstehende Nutzungsregeln in den Ziffern 2. und 4. dieser AGBs fällt eine Vertragsstrafe je verletztem Unterpunkt der Nutzungsbestimmung in Höhe 25,00€ an.

    13.​ Bei Verstößen gegen borstehenden Nutzungsregeln des Parkplatzes gemäß vorstehenden Ziffern 1. und 3. fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25,00€ je verletztem Unterpunkt an und das Fahrzeug wird kostenpflichtig abgeschleppt. 

    14.​ Bei Verstößen gegen vorstehende Nutzungsregeln in den Ziffern 7., 8. und 9. fällt eine Vertragsstrafe je verletztem Unterpunkt in Höhe 25,00€ je verletztem Unterpunkt an. Personen die gegen diese Bestimmungen verstoßen, erhalten zusätzlich ein sofortiges Hausverbot.

    15. ​Falls eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGBs weiterhin wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich verwirklicht.


    Einwilligung zum Zugriff auf Patientendaten durch die Mobile Office Service GmbH

    Aufgrund des Behandlungsverhältnisses zwischen den Parteien werden Daten des Patienten erhoben und verarbeitet. Eine entsprechende Einwilligung hierzu hat der Patient im Behandlungsvertrag zwischen den Parteien erklärt: 

    Corox nimmt die Dienstleistungen der Mobile Office Service GmbH, Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45, 22085 Hamburg in Anspruch. Diese wird für Corox Teile der telefonischen Terminierung übernehmen. 

    Im Rahmen dieser Assistenzleistungen wird die Mobile Office Service GmbH Zugriff auf die Terminierungssoftware von Corox und die darin enthaltenen Daten der Patientensowie der telefonisch mitgeteilten Daten erhalten. 

    Um der Mobile Office Service GmbH den für die Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen notwendigen Zugriff auf die im Zusammenhang mit dem mit dem bestehenden Behandlungsvertrag gespeicherten Daten gestatten zu können, benötigt Corox die Einwilligung des Patienten.