Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Friedl Group GmbH, handelnd unter der Marke „Corox by Hans Friedl“

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Behandlungsverträge zwischen der Friedl Group GmbH, Am Sonnenpoint 4 – 6, 83533 Edling, handelnd unter der Marke „Corox by Hans Friedl“ (nachfolgend „Corox“) und den Patientinnen und Patienten (nachfolgend „Patient“).

1.2 Diese AGB gelten ergänzend zum jeweils geschlossenen Behandlungsvertrag.

2. Behandlungserbringung, Kostentragung und Termine 

2.1 Die Behandlungsleistungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. 

2.2 Der Patient ist verpflichtet, vor Beginn der Behandlung eigenständig abzuklären, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme der Behandlungsleistungen von Corox durch Dritte (z. B. Krankenkassen, Versicherungen, Beihilfestellen) erfolgt.

2.3 Erscheint der Patient verspätet zum vereinbarten Termin, verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholung besteht nicht.

3. Vergütung und Kosten

3.1 Die Vergütung der Behandlungsleistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Corox.

3.2 Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil einer ärztlichen Verordnung sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Absage von Terminen, Ausfallshonorar, Abbruch der Behandlung bezogen auf eine Verordnung bei mehrfacher Terminversäumung 

4.1 Vereinbarte Termine sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn abzusagen. Die Absage kann telefonisch (auch auf dem Anrufbeantworter), schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

4.2 Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Absage, ist Corox berechtigt, ein angemessenes Ausfallhonorar gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

4.3 Gleiches gilt, wenn der Patient mehr als 10 Minuten verspätet erscheint.

4.4 Corox behält sich vor, vereinbarte Termine zu verschieben oder andere Änderungen vorzunehmen.

4.5 Versäumt es der Patient, mehr als zwei Termine fristgerecht abzusagen, so ist Corox berechtigt, die restlichen Termine des Patienten abzusagen und die Behandlung zu beenden. Corox rechnet das Rezept hinsichtlich der erbrachten Leistungen und der ggf. angefallenen Ausfallhonorare ab. 

5. Behandlungsausschuss bei Erkrankungen 

5.1 Patienten mit akut ansteckenden Erkrankungen, die eine Gefährdung für andere Patienten oder das Personal darstellen können, sind von der Behandlung ausgeschlossen.

5.2 Der Patient ist verpflichtet, Corox unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass er einen vereinbarten Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen kann.

6. Behandlungsdauer

Die Behandlungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Heilmittelverordnung und den entsprechenden Rahmenrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes. In der Regel beträgt sie 30 Minuten. Zeitangaben verstehen sich einschließlich Befundung und Dokumentation.

7. Anforderungen an Verordnungen 

7.1 Es werden ausschließlich ordnungsgemäß ausgestellte Verordnungen akzeptiert, die den Heilmittelrichtlinien entsprechen.

7.2 Der Patient hat die Verordnung vor dem ersten vereinbarten Behandlungstermin vorzulegen, dass kann auch in digitaler Form erfolgen. 

7.3 Fehlerhafte oder unvollständige Verordnungen hat der Patient durch den verordnenden Arzt korrigieren zu lassen.

7.4 Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Behandlung keine wirksame Verordnung, so ist Corox berechtigt, dem Patienten die erbrachten Leistungen privat in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Kosten ergeben sich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Preisliste. 

7.5 Zusätzliche, nicht auf den Verordnungen enthaltene, aber entgegengenommene Leistungen, stellt Corox dem Patienten in Rechnung. Die Höhe der Kosten ergeben sich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Preisliste. 

8. Fälligkeit der Vergütung, Zahlungsverzug

8.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Bankinstitut zu überweisen.

8.2 Bei Zahlungsverzug ist Corox berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem gültigen Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt des Verzugs zu berechnen (§ 288 BGB), ohne dass es einer Mahnung bedarf.  Für eine Mahnung ist Corox berechtigt, eine Mahngebühr, deren Höhe sich aus der vereinbarten Preisliste ergibt, zu berechnen.

9. Kündigung

9.1 Der Patient kann den Behandlungsvertrag spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin schriftlich gegenüber Corox für die Zukunft kündigen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung entscheidend. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam; bereits erbrachte Leistungen sind vertragsgemäß zu vergüten. 

9.2 Corox ist berechtigt, den Behandlungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei wiederholtem Terminversäumnis oder vertragswidrigem Verhalten.

9.3 Medizinisch notwendige oder ethisch gebotene Beendigungen der Behandlung bleiben unberührt.

10. Haftung von Corox

10.1 Corox haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Corox nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Haftung der Patienten für Beschädigungen 

Das Betreten der einzelnen Behandlungs-, Trainings-, Büro- und Laborräume des Corox Institutes sowie das Nutzen der Ausstattung, Therapie-, Trainings-, Reha- und Laborgeräte des Corox ist nur mit Erlaubnis von Corox Mitarbeitern gestattet. Für etwaige Schäden am Corox Institut durch den Patienten haftet der Patient oder bei minderjährigen Patienten die Eltern bzw. der gesetzliche Vormund.

12. Nutzung der Parkplätze sowie der Geschäftsräume 

12.1 Die Parkplätze von Corox sind Privatgelände. Das Betreten, Befahren und Nutzen ist nur Gästen, Patienten und Mitarbeitern des Instituts für die Dauer des Aufenthaltes und während den Geschäftszeiten gestattet. Parken ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet. Die Zufahrt zum Parkplatz ist immer freizuhalten.

12.2 Das Betriebsgelände und die Geschäftsräume werden im Rahmen des Objekt-, Diebstahl- und Einbruchsschutzes videoüberwacht. Zu diesem Zweck speichert Corox erhobene Videodateien für 72 Stunden.

12.3 Das Parken und Befahren ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 3,5 t zulässig.  

12.4 Die Nutzung der Behindertenparkplätze ist nur Gästen, Patienten und Mitarbeitern mit einem gültigen Sonderparkausweis gestattet. Dieser muss sichtbar im Bereich der Frontscheibe platziert werden. 

12.5 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Parkplatz beträgt 5 km/h. 

12.6 Auf dem gesamten Parkplatz gilt die StVO.

12.7 Der Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Rausch- oder Genussmitteln ist auf dem gesamten Parkplatz und dem Betriebsgelände untersagt.

12.8 Das Mitführen wie auch der Genuss von Tabakwahren, E-Zigaretten, Alkohol, und anderen Genuss- oder Rauschmitteln aller Art ist auf dem gesamten Parkplatz und dem Betriebsgelände untersagt.

12.9 Verschmutzungen aller Art oder Müll sind sofort und ggf. auf eigene Kosten zu entfernen.

12.10 Verursachte Beschädigungen sind der Geschäftsleitung von Corox sofort zu melden, für Reparaturen haftet der Verursacher.

12.11 Eltern haften für ihre Kinder.

12.12 Die Haftung für Schäden, die bei Betreten, Befahren oder Nutzung entstehen ist ausgeschlossen. Die Benutzung des Firmenparkplatzes oder des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. 

12.13 Bei Verstößen gegen vorstehende Nutzungsregeln in den Ziffern 2. und 4. dieser AGBs fällt eine Vertragsstrafe je verletztem Unterpunkt der Nutzungsbestimmung in Höhe 25,00 € an.

12.14 Bei Verstößen gegen bevorstehenden Nutzungsregeln des Parkplatzes gemäß vorstehenden Ziffern 1. und 3. fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25,00 € an und das Fahrzeug wird kostenpflichtig abgeschleppt.

12.15 Bei Verstößen gegen vorstehende Nutzungsregeln in den Ziffern 7., 8. und 9. fällt eine Vertragsstrafe je Verstoß gegen eine Verhaltensregel in Höhe von 25,00 € an. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, erhalten zusätzlich ein sofortiges Hausverbot.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

13.2 Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch, als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich verwirklicht. Entsprechendes findet Anwendung, soweit der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten.